27.01.2013, 13:03
(27.01.2013, 11:43)Michael_H schrieb: Ja, und dabei dann auch gleich ESP einbauen. Ist doch mittlerweile auch Pflicht bei Neuzulassungen - oder nur bei nuezulassungen neuer Baureihen?
Das ist ja gerade das Problem. Es geht nicht um "neue" Baureihen, sondern darum, dass das Produktionsdatum für die Zulassung völlig unberücksichtigt bleibt. Rein formal betrachtet ist ein Fahrzeug mit Produktionsdatum Anno Tuck ~ 1975 und Erstzulassung in 2012 ein "neues" Auto. Versicherungs- und Steuertechnisch also ein "Neuwagen". Damit wird das vermeidlich "alte Auto" bei der Erstzulassung behandelt, als wenn er gerade vom Band gelaufen wäre und muss dem entsprechend den aktuellen "Neuzulassungsbedingungen" entsprechend ...
Das ist in einigen anderen Ländern (i.e. England) anders. Also nimmt man sein altes/neues Schätzchen und lässt es auf einen "guten Bekannten" (der nicht nach der Zulassung die Eigentumsrechte an dem Schätzelken erhebt) und importiert den Wagen formal gesehen wieder nach Deutschland. Damit hat das Fahrzeug bereits eine Zulassung und fällt in Deutschland nicht mehr unter diese etwas obskure Neuwagenregelung. Interessant ist trotzdem, dass in der Zulassungsbescheinigung in Deutschland das Datum der Anmeldung im Ausland als Erstzulassungsdatum eingetragen und auch akzeptiert wird...
Ich habe das Spielchen mit einem Traktor aus 1962 durchgemacht. Hintergrund war, dass der Traktor bis 2006 immer auf privatem Grund betrieben wurde und deswegen niemals zugelassen worden ist.
Der Tipp mit dieser Vorgehensweise stammte seinerzeit von der Zulassungsstelle, deren Leiter auch nur diese "Lücke" sah. Der Ermessensspielraum der Zulassungstelle ließ auch keine andere Möglichkeit offen.
vG
Martin
E30 Zinnoberrot VFL 320i Cab *** E30 Alpinweiß 318i Baur *** E30 NFL-Freie Zone! ausser E30 318IS *** E83 330dA *** E46 320iTD *** E36 318iC