29.11.2005, 14:13
Das Prüfzeichen bestätigt nicht mehr und nicht weniger als die Einhaltung der gesetzlichen Mindestanforderungen. In diesem Fall also, daß die Scheibe nicht scharfkantig splittert und klar durchsichtig ist ...
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)