31.12.2013, 13:54
Was ich mich frage: Was sagt der beauftragte Anwalt dazu? Hat er schonmal der regulierenden Versicherung eine Frist gesetzt? Was ist dann passiert? Wobei eine Regulierungsfrist von 3-6 Monaten nichts ungewöhnliches ist, das würde mir an Deiner Stelle keine Sorgen machen.
Zum Thema Nutzungsausfall: Der steht Dir meines Wissens nur so lange zu, wie zur Erstellung eines Gutachtens (falls von der gegnerischen Versicherung erwünscht, um den Schaden zu dokumentieren) und der anschließenden im Rahmen des möglichen zügigen Reparatur benötigt wird. Heutzutage wird von den Gerichten für durchaus akzeptabel angesehen, dass Du bis zur Regulierung (ggfs. durch Aufnahme eines Kredits) die Reparatur vorfinanzierst - die Finanzierungskosten müssen Dir natürlich erstattet werden.
Zum Thema Nutzungsausfall: Der steht Dir meines Wissens nur so lange zu, wie zur Erstellung eines Gutachtens (falls von der gegnerischen Versicherung erwünscht, um den Schaden zu dokumentieren) und der anschließenden im Rahmen des möglichen zügigen Reparatur benötigt wird. Heutzutage wird von den Gerichten für durchaus akzeptabel angesehen, dass Du bis zur Regulierung (ggfs. durch Aufnahme eines Kredits) die Reparatur vorfinanzierst - die Finanzierungskosten müssen Dir natürlich erstattet werden.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)