09.07.2014, 11:07
In letzter Konsequenz gehen Bestellungen von Neu- und Jahreswagen immer über den Schreibtisch des VK-Leiters der entsprechenden MB Niederlassung. Egal ob die Bestellung des Fzg. in der NL oder beim Vertragshändler getätigt wurden.
Sprich, der VK-Leiter entscheidet auch darüber welche Jahreswagen sich die Vertragswerkstatt bzw. der Vertragshändler auf den Hof stellen darf.
Beispiel aus der Realität: ein Vertragshändler sitzt gegenüber von einem großen Textilhersteller. Der Vertragshändler verkauft/verleast kein einziges Auto an dieses Unternehmen weil es die NL nicht will und die Marge selbst einstreichen will....
Nichtmal die Kundendienste darf er durchführen.
Sprich, der VK-Leiter entscheidet auch darüber welche Jahreswagen sich die Vertragswerkstatt bzw. der Vertragshändler auf den Hof stellen darf.
Beispiel aus der Realität: ein Vertragshändler sitzt gegenüber von einem großen Textilhersteller. Der Vertragshändler verkauft/verleast kein einziges Auto an dieses Unternehmen weil es die NL nicht will und die Marge selbst einstreichen will....
Nichtmal die Kundendienste darf er durchführen.
...für alles zu haben, zu nix zu gebrauchen!