07.10.2014, 10:16
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.10.2014, 10:19 von Holgi 02 E30.)
(03.10.2014, 20:33)Martin schrieb: Hallo,
zukünftig soll es die beliebten Kurzzeitkennzeichen nur noch geben, wenn man eine TÜV/HU Bescheinigung bei der Zulassungsstelle vorlegen kann.
Und was macht man, wenn man eine ewig stillgelegte Karre wieder flott gemacht hat und nun wieder anmelden will?
Ohne TÜV geht das ja nicht. Also muss man den Wagen bei einer Prüfstelle vorführen. Zumindest bei mir macht der TÜV jedenfalls bisher keine Haus- oder besser gesagt SCHEUNEN-Besuche! Ohne Zulassung und Rest-TÜV bleibt dann nur noch der Weg zum Anhängerverleih...
Schade nur, dass die wenigsten unter uns über passende Zugfahrzeuge verfügen. Also auch noch einen tauglichen Wagen mit Hängerkupplung organisieren, hinter den man den Trailer nebst aufgeladenem Fahrzeug nicht nur hängen KANN, sondern auch hängen DARF. Stichwort: maximale Anhängelast (gebremst).
Ganz zu schweigen davon, dass das Fahren und Rangieren mit einem größeren Anhänger - gerade in engeren Innenstädten - für Ungeübte eine echte Herausforderung darstellen kann...
Dieser völlig bescheuerte Plan würde also erst einmal zu erheblichem Mehraufwand für uns Altautofreunde führen und könnte zudem mittelbar die Gefährdung von Hab und Gut und Leib und Leben unbeteiligter Dritter durch das Herumgurken unerfahrener Mitbürger mit Anhängergespannen zur Folge haben. Und die Problematik des Mißbrauchs der 06er "Händlerkennzeichen" würde davon nicht einmal berührt!
Da wäre es doch sinnvoller, wenn die Herren der Rennleitung dann und wann mal einen etwas kritischeren Blick auf die mit 06er- und "Überführungs"-Kennzeichen herumfahrenden Wagen und deren Insassen werfen würden, anstatt ihre Dienstzeit mit dem gewinnträchtigen lauern auf Temposünder an einsamen Ausfallstraßen zu verplempern...
"Mit den Menschen ist es wie mit den Autos... Laster sind schwer zu bremsen." (Heinz Erhardt)