26.11.2014, 11:12
Hallo Rolf,
ich habe mit einem "leichten Unfallschaden" schon schlechte Erfahrungen gemacht. Ein Verkäufer hatte mit Angabe einer harmlosen Beschädigung am Fahrzeug schwerere Beschädigungen am Fahrzeug im Kaufvertrag kaschiert. Es stand im Kaufvertrag, dass der Unfallschaden dem Käufer bekannt ist. Was die Beschädigung und der Unfall genau war, fehlte. Dem Verkäufer waren mit Sicherheit alle Vorbeschädigungen bekannt. Beweisbar, und vor allem mit dem schwammigen Passus im Kaufvertrag, konnte ich im Nachhinein nichts mehr machen.
Ich würde im Kaufvertrag genau "aufdröseln" lassen, was der angegebenen "leichte Unfallschaden" umfasst. Einen Hinweis Unfallschaden xy (pauschal) wäre mir zu wenig. Dann lieber Finger weg!
Ich wünsch' Dir viel Glück und einen seriösen Verkäufer, die es ja sicher auch noch gibt...
Viele Grüße
Thilo
ich habe mit einem "leichten Unfallschaden" schon schlechte Erfahrungen gemacht. Ein Verkäufer hatte mit Angabe einer harmlosen Beschädigung am Fahrzeug schwerere Beschädigungen am Fahrzeug im Kaufvertrag kaschiert. Es stand im Kaufvertrag, dass der Unfallschaden dem Käufer bekannt ist. Was die Beschädigung und der Unfall genau war, fehlte. Dem Verkäufer waren mit Sicherheit alle Vorbeschädigungen bekannt. Beweisbar, und vor allem mit dem schwammigen Passus im Kaufvertrag, konnte ich im Nachhinein nichts mehr machen.
Ich würde im Kaufvertrag genau "aufdröseln" lassen, was der angegebenen "leichte Unfallschaden" umfasst. Einen Hinweis Unfallschaden xy (pauschal) wäre mir zu wenig. Dann lieber Finger weg!
Ich wünsch' Dir viel Glück und einen seriösen Verkäufer, die es ja sicher auch noch gibt...
Viele Grüße
Thilo