27.12.2005, 12:24
Zitat:Wenn ein Fahrzeug länger als 18 Monate abgemeldet ist, verfällt der KFZ Brief
und ein Vollabnahme beim TÜV gemäss §21 ist erforderlich.
Für eine solche Vollabnahme muss sich das Fahrzeug natürlich in einem mängelfreien Zustand befinden.
Wobei eine §21-Abnahme keine höheren technischen Anforderungen stellt als die ohnehin fällige §29-Abnahme ...
Zitat:Ferner benötigst du ... einen neuen KFZ Brief und
neue Kennzeichen.
Den neuen Brief braucht er sowieso, da auf alte Papiere nicht mehr zugelassen werden darf. Und ob man in diesem Fall wirklich neue Kennzeichen braucht ... ich würde erstmal beim Straßenverkehrsamt nachfragen.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)