28.12.2005, 18:47
Ja, genau so war es bei mir auch.
Mit dem Gutachten bin ich zum StrVAmt, wo ein neuer Brief ausgestellt
wurde.
Der alte wurde entwertet. Gegen eine "Verwaltungsgebühr" wurde mir
angeboten, diesen mitnehmen zu können. Ich habe mich damals jedoch
mit einer Kopie (natürlich auch gegen "Verwaltungsgebühr") erstmal
zufrieden gegeben, da laut Aussage der Sachbearbeiterin die
Möglichkeit besteht, das Original auch zu einem späteren Zeitpunkt
noch aus dem Archiv zu "erwerben".
Diesbezüglich: Mir hat sich damals schon nicht der Zweck einer Neu-
ausstellung des Kfz-Briefes erschlossen, wäre aber in einem Land, in
dem es für jeden Fliegenfurz fünf Gesetze und dreimal soviele Aus-
nahmeverordnungen gibt, wahrscheinlich auch müßig.
Mit dem Gutachten bin ich zum StrVAmt, wo ein neuer Brief ausgestellt
wurde.
Der alte wurde entwertet. Gegen eine "Verwaltungsgebühr" wurde mir
angeboten, diesen mitnehmen zu können. Ich habe mich damals jedoch
mit einer Kopie (natürlich auch gegen "Verwaltungsgebühr") erstmal
zufrieden gegeben, da laut Aussage der Sachbearbeiterin die
Möglichkeit besteht, das Original auch zu einem späteren Zeitpunkt
noch aus dem Archiv zu "erwerben".
Diesbezüglich: Mir hat sich damals schon nicht der Zweck einer Neu-
ausstellung des Kfz-Briefes erschlossen, wäre aber in einem Land, in
dem es für jeden Fliegenfurz fünf Gesetze und dreimal soviele Aus-
nahmeverordnungen gibt, wahrscheinlich auch müßig.