28.12.2005, 19:01
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.12.2005, 19:12 von E30-Cabrio-NRW.)
Zitat: Diesbezüglich: Mir hat sich damals schon nicht der Zweck einer Neuausstellung des Kfz-Briefes erschlossenHallo Wolle,
18 Monate nach Stilllegung gilt ein Fahrzeug als endgültig aus dem Verkehr gezogen
und der KFZ Brief verfällt, ist also somit ungültig. Um ein Fahrzeug wieder in Betrieb
nehmen zu können, wird die Vollabnahme und ein neuer KFZ Brief erforderlich.
![Sonne Sonne](https://3er-foren.de/images/smiley/c30.gif)
PS: Um zu vermeiden, das der KFZ Brief nach 18 Monaten verfällt, werden viele
Fahrzeuge für einen Tag an- und anschliessend wieder abgemeldet. Denk doch
mal an die entgangenen Einnahmen, wenn der KFZ Brief nicht verfallen würde.
![Zwinker Zwinker](https://3er-foren.de/images/smiley/i25.gif)
![Fettes Grinsen Fettes Grinsen](https://3er-foren.de/images/smiley/i15.gif)