15.07.2015, 10:53
(15.07.2015, 09:50)Pit-der Mohr schrieb: (oder müsste ich jetzt 318i/2.8 schreiben ?)
Das wäre richtig, wenn mit den Teilen des B6 der 318er aufgerüstet wurde und in den Papieren des 318er die entsprechenden Änderungen nach Abnahme eingetragen wurden.
Das wäre auch eine legale Sache. Anders würde es aussehen, wenn man einfach die VIN-Teile raus geflext hätte und die vom B6 eingeschweißt hätte und die Papiere vom B6 weiterverwendet hätte, dann hätten wir die berühmte "Schrottfrisur", von der ich hier jetzt einmal nicht ausgehen möchte...