Anderl,
er ist wirklich "so alt"! Hubraum = 1563 ccm, weist der Kfz-Brief aus und der verbaute 1,8er Motor ist eine Versagerversion. Da seine Laufleistung vollständig im Dunkel liegt, müßte ich den zumindest auch aufmachen, vermessen und im günstigsten Fall neu abdichten. Die Arbeit ähnelt sich also und dann kann man auch der Originalität Vorrang geben.
Übrigens scheint das mit dem H-Kennzeichen wirklich kein Problem zu sein. Ich hab eben den Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern gem. § 21c StVZO noch mal inspiziert und demnach hast Du vollkommen Recht!
Kapitel III: MOTOR UND ANTRIEB
Motor
Es können ausschließlich Motoren aus der Baureihe des jeweiligen Fahrzeugtyps anerkannt werden.
Beispiele: - Jaguar XK mit allen in der XK-Reihe erhältlichen Motoren - Mercedes Pagode 230 SL bis 280 SL, nicht aber der Doppelnockenwellen- motor der späteren Modelle - Corvette Sting Ray (1963-1967) nur mit originalen Motoren oder gleichen Motoren aus benachbarten Baureihen (Chevelle, Camaro, Impala), nicht aber die Nachfolgemaschine mit 350 CID (cubic inch displacement: amerikanische Einheit für Hubraum). - Insbesondere ist bei US-Fahrzeugen generell auf die korrekte Motorenbe- stückung zu achten. Der Motortyp ist in den Fahrzeugbrief einzutragen.
Ausnahmen:
Soll ein anderer Motor des gleichen Herstellers eingebaut werden, so muß dieser Motor mindestens 30 Jahre alt sein (ein Einbau in jüngerer Zeit ist möglich).
Soll ein Motor eines anderen Herstellers positiv begutachtet werden, so muß es sich bei diesem Aggregat um einen gem. StVZO zulässigen Motor handeln, der bereits vor mindestens 20 Jahren eingebaut worden sein muß.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, einen baugleichen Motor (gleicher Hersteller) neuerer Produktion, aber mit gleichem Hubraum und gleicher Leistung positiv zu begutachten.
z.B.: - Mercedes 200 D (Flosse) mit 200 D-Motor vom 123er mit gleicher Leistung - Ford P5 mit 2,0-Liter-V6 mit baugleicher Maschine bis Ende 1971 oder min- destens 20 Jahre alt (2,0-Liter V6 mit gleicher Leistung und gleichem Basis- Motor-Typ)
In Zweifelsfällen sollte ein Oldtimer-Spezialist zu Rate gezogen werden. Vergaser und Ansaugtrakt müssen original sein (auch bei den oben genannten Motoren). Ein Umbau ohne Leistungssteigerung (+/- 5% Toleranz) ist möglich. Offene Ansaugtrichter können nur dann akzeptiert werden, wenn derartige Teile bereits im Basisfahrzeug original verbaut wurden. Nicht originale Vergaser können nur dann positiv begutachtet werden, wenn:
- es sich um die gleiche Bauart (z.B. Steigstrom, Doppelvergaser) handelt, oder
- ein zeitgenössischer Umbau vorliegt. Es ist ein Nachweis über den zeitgenössi- schen Umbau zu führen (im Zweifelsfall Rücksprache mit einem Oldtimer- Spezialisten, z.B. bei englischen oder US-Fahrzeugen).
Bei Nachrüstung mit einem Katalysator werden die im Gutachten aufgeführten abgasrelevanten Bauteile akzeptiert.
er ist wirklich "so alt"! Hubraum = 1563 ccm, weist der Kfz-Brief aus und der verbaute 1,8er Motor ist eine Versagerversion. Da seine Laufleistung vollständig im Dunkel liegt, müßte ich den zumindest auch aufmachen, vermessen und im günstigsten Fall neu abdichten. Die Arbeit ähnelt sich also und dann kann man auch der Originalität Vorrang geben.
Übrigens scheint das mit dem H-Kennzeichen wirklich kein Problem zu sein. Ich hab eben den Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern gem. § 21c StVZO noch mal inspiziert und demnach hast Du vollkommen Recht!
Kapitel III: MOTOR UND ANTRIEB
Motor
Es können ausschließlich Motoren aus der Baureihe des jeweiligen Fahrzeugtyps anerkannt werden.
Beispiele: - Jaguar XK mit allen in der XK-Reihe erhältlichen Motoren - Mercedes Pagode 230 SL bis 280 SL, nicht aber der Doppelnockenwellen- motor der späteren Modelle - Corvette Sting Ray (1963-1967) nur mit originalen Motoren oder gleichen Motoren aus benachbarten Baureihen (Chevelle, Camaro, Impala), nicht aber die Nachfolgemaschine mit 350 CID (cubic inch displacement: amerikanische Einheit für Hubraum). - Insbesondere ist bei US-Fahrzeugen generell auf die korrekte Motorenbe- stückung zu achten. Der Motortyp ist in den Fahrzeugbrief einzutragen.
Ausnahmen:
Soll ein anderer Motor des gleichen Herstellers eingebaut werden, so muß dieser Motor mindestens 30 Jahre alt sein (ein Einbau in jüngerer Zeit ist möglich).
Soll ein Motor eines anderen Herstellers positiv begutachtet werden, so muß es sich bei diesem Aggregat um einen gem. StVZO zulässigen Motor handeln, der bereits vor mindestens 20 Jahren eingebaut worden sein muß.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, einen baugleichen Motor (gleicher Hersteller) neuerer Produktion, aber mit gleichem Hubraum und gleicher Leistung positiv zu begutachten.
z.B.: - Mercedes 200 D (Flosse) mit 200 D-Motor vom 123er mit gleicher Leistung - Ford P5 mit 2,0-Liter-V6 mit baugleicher Maschine bis Ende 1971 oder min- destens 20 Jahre alt (2,0-Liter V6 mit gleicher Leistung und gleichem Basis- Motor-Typ)
In Zweifelsfällen sollte ein Oldtimer-Spezialist zu Rate gezogen werden. Vergaser und Ansaugtrakt müssen original sein (auch bei den oben genannten Motoren). Ein Umbau ohne Leistungssteigerung (+/- 5% Toleranz) ist möglich. Offene Ansaugtrichter können nur dann akzeptiert werden, wenn derartige Teile bereits im Basisfahrzeug original verbaut wurden. Nicht originale Vergaser können nur dann positiv begutachtet werden, wenn:
- es sich um die gleiche Bauart (z.B. Steigstrom, Doppelvergaser) handelt, oder
- ein zeitgenössischer Umbau vorliegt. Es ist ein Nachweis über den zeitgenössi- schen Umbau zu führen (im Zweifelsfall Rücksprache mit einem Oldtimer- Spezialisten, z.B. bei englischen oder US-Fahrzeugen).
Bei Nachrüstung mit einem Katalysator werden die im Gutachten aufgeführten abgasrelevanten Bauteile akzeptiert.
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten!