14.11.2015, 18:41
Hallo,
ich habe mir heute ein E30 Cabriolet angesehen. Es handelt sich um einen 320i Baujahr '90.
Die Papiere und die FIN geben Auskunft über einen M20 mit 95 kW. In den Fahrzeugunterlagen und im Fahrzeugschein ist eine Kat-Nachrüstung vermerkt.
Die FIN gibt ebenfalls Auskunft über Länderausführung Frankreich. Eine generelle Katpflicht kam erst 1993 und war vorher auch dort noch keine Pflicht. Das Fahrzeug wurde also ohne Kat ausgeliefert.
Stimmt es also, dass der Wagen die Werkskatvariante des M20 verbaut hat und mit der hochverdichteten Katlos-Variante nichts gemein hat? Gibt es durch den nachgerüsteten Kat (der wohl dem Werkskat entspricht) spürbare Leistungseinbuße?
Danke und herzliche Grüße aus dem Süden,
Robert
ich habe mir heute ein E30 Cabriolet angesehen. Es handelt sich um einen 320i Baujahr '90.
Die Papiere und die FIN geben Auskunft über einen M20 mit 95 kW. In den Fahrzeugunterlagen und im Fahrzeugschein ist eine Kat-Nachrüstung vermerkt.
Die FIN gibt ebenfalls Auskunft über Länderausführung Frankreich. Eine generelle Katpflicht kam erst 1993 und war vorher auch dort noch keine Pflicht. Das Fahrzeug wurde also ohne Kat ausgeliefert.
Stimmt es also, dass der Wagen die Werkskatvariante des M20 verbaut hat und mit der hochverdichteten Katlos-Variante nichts gemein hat? Gibt es durch den nachgerüsteten Kat (der wohl dem Werkskat entspricht) spürbare Leistungseinbuße?
Danke und herzliche Grüße aus dem Süden,
Robert