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Probefahrt der Unmöglichkeit oder was kann man tun?
#5

Hallo,

hier ein Auszug vom TÜV Nord zu diesem Thema.

Mit entstempeltem Kennzeichen:

Hat Ihr vorübergehend abgemeldetes Fahrzeug noch ein entstempeltes amtliches Kennzeichen, dürfen Sie direkt zur Wiederzulassung und der Hauptuntersuchung inklusive Abgasuntersuchung fahren. Einzige Einschränkung: Die Zulassungsstelle muss im selben oder einem angrenzenden Zulassungsbezirk liegen. Sie müssen jedoch gewährleisten, dass bereits diese Fahrten durch eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt sind.


Gruß

Klaus
Wenn zwei Menschen immer die gleiche Meinung haben, taugen beide nichts.
Konrad Adenauer
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Probefahrt der Unmöglichkeit oder was kann man tun? - von E21ausFreudeamfahren - 15.03.2016, 09:43



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