15.03.2016, 09:43
Hallo,
hier ein Auszug vom TÜV Nord zu diesem Thema.
Mit entstempeltem Kennzeichen:
Hat Ihr vorübergehend abgemeldetes Fahrzeug noch ein entstempeltes amtliches Kennzeichen, dürfen Sie direkt zur Wiederzulassung und der Hauptuntersuchung inklusive Abgasuntersuchung fahren. Einzige Einschränkung: Die Zulassungsstelle muss im selben oder einem angrenzenden Zulassungsbezirk liegen. Sie müssen jedoch gewährleisten, dass bereits diese Fahrten durch eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt sind.
Gruß
Klaus
Wenn zwei Menschen immer die gleiche Meinung haben, taugen beide nichts.
Konrad Adenauer
Konrad Adenauer