27.11.2016, 11:13
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.11.2016, 11:18 von Zausels_Kerl.)
(27.11.2016, 02:22)marko316i-Touring schrieb:(26.11.2016, 17:38)RS-Tuner schrieb:(25.11.2016, 22:56)marko316i-Touring schrieb: Mein Verständnis ist, dass ein V8 durchaus H-fähig wäre, wobei vor dem H eine gültige Eintragung erfolgt sein muss. Und das ist die Krux! Was nutzt einem die H-Fähigkeit wenn das Ding nicht eingetragen werden kann.
Warum kann das Ding nicht eingetragen werden?
Maximal eintragbar ohne Festigkeitsgutachten ist die höchste PS Zahl der jeweiligen ABE +20%. Also beim e30 170+34=204 PS. M3 hat eine andere ABE. Beim Festigkeitsgutachten erstellen ist die Karosse danach fritte. Also zwei identische Autos bauen und 20k bereithalten. Danach, sofern erteilt, VIN in das andere übernehmen. Das Gutachten gilt nur für das jeweilige Fahrzeug!
EU Richtlinie. In Hessen bereits seit 2010 radikal umgesetzt.
Gruß
Ich korrigiere mal entsprechend der aktuellen Werte:
Ohne Karosserie Festigkeitsgutachten sind bis zu 40% Mehrleistung gegenüber der maximalen Serienleistung in der betreffenden Karosserie eintragbar, ergo bis zu 238 PS. Ein Festigkeitsgutachten für Mehrleistung ist im Markt bereits verfügbar (Ein bisschen streiten sich noch die Gemüter, weniger die Juristen, ob das Gutachten mit rechten Dingen zugegangen ist, aber es ist existent und verfügbar - "Schaper-Gutachten")
Das Gutachten gilt auch nicht für ein bestimmtes Fahrzeug, sondern für das Baumuster. Alle dem Baumuster entsprechenden Umbauten müssen exakt nach der Fertigungsbeschreibung im Gutachten angefertigt und bauartlich übereinstimmend sein (Wo lt. Gutachten geschweißt werden muss, darf nicht geschraubt oder gelötet sein). Das mit der VIN ist Quatsch, so steht es auch im Regelwerk.
In Hessen wird die 40% Begrenzung nicht seit 2010, sondern seit 2012 mit Einführung der Regeländerung umgesetzt. Wie übrigens in anderen Bundesländern ebenfalls. Der Unterschied war bis 2015 lediglich, dass in Hessen bereits seit 2012 jedes Einzelgutachten nach dem 4 Augenprinzip nachgeprüft wurde und dabei viele Gutachter im Zweifelsfall die Abnahme verweigert oder eine erteilte Abnahme im Zuge der Nachprüfung wieder zurückgenommen werden musste. Das hat zu einem TuV-Tourismus in andere Bundesländer geführt, die aber inzwischen wieder hinfällig sind, da die Regeln auch hier gem. Qualitätssicherungsverfahren angepasst sind.
vG
Martin
E30 Zinnoberrot VFL 320i Cab *** E30 Alpinweiß 318i Baur *** E30 NFL-Freie Zone! ausser E30 318IS *** E83 330dA *** E46 320iTD *** E36 318iC