13.01.2006, 11:55
Also: Für's H-Kennzeichen braucht man ein §21c-Gutachten, in dem bescheinigt wird, dass der Wagen in technisch einwandfreiem, unverbasteltem und erhaltenswürdigem Zustand ist. Das Gutachten ist nicht gratis, aber auch nicht unerschwinglich. Auswirkungen auf die TÜV- und AU-Pflicht hat das H-Kennzeichen nicht.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)