15.02.2006, 23:12
Zitat:Scheins muss man die Reifengrösse nicht mehr eintragen lassen, sonder sie muss lediglich in der ABE aufgeführt sein
Jein. Das gilt nur für Reifengrößen, die in der ABE des Fahrzeugs aufgeführt sind. Wenn Dein E21 z.B. auf 185/70R13 steht, in den Papieren aber nur der 165/80R13 aufgeführt ist, ist das o.k., weil das durch die ABE 9637 gedeckt ist. Ansonsten wird es gehandhabt wie bisher - was bisher eintragungspflichtig war, muß auch weiterhin eingetragen werden.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)