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Danke Herr Gesetzgeber
#5
Also dass die Freunde von eigenartigen Umbauten die Alleinschuld tragen, halte ich für unwahrscheinlich.

Die "böse" Passage von §2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung lautet wie folgt:

§ 2 Begriffsbestimmungen
22. Oldtimer: Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen ...


Man hätte auch die 30-Jahres-Grenze weglassen können und hätte die Bastler trotzdem aus dem roten 07er rausgehalten.

Besonders traurig finde ich die Veränderung übrigens im Hinblick auf Autos, die weder 30 Jahre alt noch zulassungsfähig sind (d.h. Eigenimporte, die nicht nach deutschen Zulassungsvorschriften gebaut, aber trotzdem verkehrssicher sind). Bei denen hat man jetzt nur noch drei Möglichkeiten: Entweder stillegen, bis sie 30 Jahre alt sind und dann auf roter 07er bewegen oder auf deutsche Vorschriften umbauen (dann isses mit dem Originalzustand dahin) oder verschrotten. Traurig
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
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Danke Herr Gesetzgeber - von BMW-BUDDY - 20.02.2006, 14:04
RE: Danke Herr Gesetzgeber - von hummel - 20.02.2006, 18:54
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