20.02.2006, 23:52
Zitat:Wenn überhaupt ginge ein SE-Anspruch aufs positive Interesse..
Mmmmh...das heißt?
Diese 25-30% Androhungen finde ich ja auch sehr suspekt und würde ja gern mal wissen, ob sowas wirklich juristisch durchsetzbar ist.
Ich halte mich ja nicht für einen Spaßbieter, aber wenn ich ein Auto ersteigere, mit dem gesamten pseudo-juristischen Schmonsens unter der Auktion und ich fahre hin und stehe vor ner Grotte, die nicht zu der Beschreibung passt, meiner Meinung nach. Muß ich, wenn ich dann einfach nicht bezahle und abhaue, wirklich mit so einer "Vertragsstrafe" rechnen?
Gruß
Chris :)
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318is-Baur TC2 (49989-13)
Chris :)
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