Okay, bei Diebstahl (also Kaskoschaden) hilft normalerweise die Kurzberwertung weiter. Auf jeden Fall muß hier die Versicherung vorher gefragt werden, weil es von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedliche Präferenzen gibt.
Für den Verkaufsfall brauchst Du allerdings ein "richtiges" Gutachten (Kurzbewertungen zählen ausdrücklich nicht als Wertgutachten beim Verkauf), das kostet dann aber auch richtig Geld und es hilft Dir wenig, wenn's nicht aktuell ist. Kein Käufer wird interessiert daran sein, zu erfahren, was der Wagen vor einem Jahr wert war.
Für den Verkaufsfall brauchst Du allerdings ein "richtiges" Gutachten (Kurzbewertungen zählen ausdrücklich nicht als Wertgutachten beim Verkauf), das kostet dann aber auch richtig Geld und es hilft Dir wenig, wenn's nicht aktuell ist. Kein Käufer wird interessiert daran sein, zu erfahren, was der Wagen vor einem Jahr wert war.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)