18.03.2006, 13:53
Hallo,
stimmt genau. Wenn bereits Geld überwiesen wurde, ist dieser Vorgang nicht
mehr rückgängig zu machen. Anders sieht das beim Lastschriftenverfahren aus.
Wer seinem Vermieter, den Stadtwerken, der Telekom oder Versicherungen
eine Einzugsermächtigung erteilt hat, um fällige Geldbeträge regelmässig vom
Girokonto abbuchen zu lassen, der kann diesen Abbuchungen im Rahmen einer
Frist von 6 Wochen widersprechen. Diese Handhabung ist bei den Banken und
Sparkassen unter Punkt Nr. 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt.
Gruß Uwe
stimmt genau. Wenn bereits Geld überwiesen wurde, ist dieser Vorgang nicht
mehr rückgängig zu machen. Anders sieht das beim Lastschriftenverfahren aus.
Wer seinem Vermieter, den Stadtwerken, der Telekom oder Versicherungen
eine Einzugsermächtigung erteilt hat, um fällige Geldbeträge regelmässig vom
Girokonto abbuchen zu lassen, der kann diesen Abbuchungen im Rahmen einer
Frist von 6 Wochen widersprechen. Diese Handhabung ist bei den Banken und
Sparkassen unter Punkt Nr. 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt.
Gruß Uwe