28.03.2006, 23:56
Ich konnte die Begründung der Zulassungsstelle ebensowenig nachvollziehen. Wenn man's auf die Spitze treibt, erfolgt nach dieser Logik z.B. eine Neuzulassung als "Neufahrzeug" automatisch nach einer Restauration, sobald bei dieser Restauration neue und / oder gebrauchte Teile aus anderen Autos verwendet werden!
Das Schlimme ist: die Zulassungstelle hat sich nicht geäußert, wo sie dabei die Grenze sieht: jetzt kann es Dir also blühen, dass Dein Auto als Neufahrzeug zugelassen werden muss, weil Du eine neue Frontscheibe verbaut hast. Herr, lass Hirn vom Himmel fallen!!!
Mit Verwendung der alten und originalen Fahrgestellnummer sehe ich es so, dass eigentlich das Datum der Erstzulassung gültig sein müsste. Dabei müsste es unerheblich sein, in welchem Umfang das Auto drumherum neu aufebaut wurde, auch wenn es in diesem Fall etwas extrem geworden ist. Das Wägelchen ist nämlich wirklich richtig schick geworden!
![Herrje! Herrje!](https://3er-foren.de/images/smiley/i18.gif)
Mit Verwendung der alten und originalen Fahrgestellnummer sehe ich es so, dass eigentlich das Datum der Erstzulassung gültig sein müsste. Dabei müsste es unerheblich sein, in welchem Umfang das Auto drumherum neu aufebaut wurde, auch wenn es in diesem Fall etwas extrem geworden ist. Das Wägelchen ist nämlich wirklich richtig schick geworden!
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