03.05.2006, 15:15
Hallo,
Wildschäden sind in der Teilkasko abgedeckt. Die sogenannte Gutachtenabrechnung funktioniert allerdings meiner Meinung nach nicht. Auch die 130%-Klausel gilt nur bei Haftpflicht.
Da musst Du Dich mal näher mit Deiner Versicherung unterhalten, was da so geht.
In jedem Fall würde ich den Wagen auch mit Gebrauchtteilen reparieren. Dann sollte das wirtschaftlich darstellbar sein.
Grüße
Kai
Wildschäden sind in der Teilkasko abgedeckt. Die sogenannte Gutachtenabrechnung funktioniert allerdings meiner Meinung nach nicht. Auch die 130%-Klausel gilt nur bei Haftpflicht.
Da musst Du Dich mal näher mit Deiner Versicherung unterhalten, was da so geht.
In jedem Fall würde ich den Wagen auch mit Gebrauchtteilen reparieren. Dann sollte das wirtschaftlich darstellbar sein.
Grüße
Kai
Ohne Sig ist auch eine Sig