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Stillgelegt und TÜV
#2
Für ein Überführungseknnzeichen ist kein gültiger TÜV nötig. Und wenn der TÜV während der Stillegung abgelaufen ist, darf auch nicht zurückdatiert werden. Mit einem Überführungskennzeichen darf man streng genommen natürlich nur Überführungsfahrten durchführen, wobei das natürlich auch Fahrten zur Werkstatt sein können. Oder technisch notwendige Fahrten wie die zur Tankstelle ...
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
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Nachrichten in diesem Thema
Stillgelegt und TÜV - von Manfred - 09.05.2006, 23:47
RE: Stillgelegt und TÜV - von Ralf - 09.05.2006, 23:55
RE: Stillgelegt und TÜV - von Manfred - 10.05.2006, 00:00
RE: Stillgelegt und TÜV - von Ralf - 10.05.2006, 00:17
RE: Stillgelegt und TÜV - von Manfred - 11.05.2006, 21:45



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