15.05.2006, 20:22
Zitat:Vielleicht ist auch folgende Erklärung in Betracht zu ziehen:
Beim E21 318i war das 4-Gang-Getriebe Serienausstattung und das 5-Gang-Getriebe ein Extra.
Und die Abgaben im Fahrzeugschein beziehen sich nun mal auf das Fahrzeug im Serienzustand, genau so wie es die Typabnahme in Flensburg abgenommen hat. Und bei 171 km/h dreht ein Vier-Gang-318i nun mal in den Begrenzer. Bei SA 5-Gang ist ja durch den Schongang nach oben noch etwas "Luft" ...
Was natürlich neugierig darauf macht, inwiefern sich die Höchstgeschwindigkeiten bei den anderen MOdfellen E21/E30 bei gleicher Motorisierung unterscheiden...
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