20.05.2006, 00:54
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.05.2006, 01:01 von E30-Cabrio-NRW.)
Hallo Manfred,
die Antworten auf deine Fragen sind in der 49. Ausnahmeverordnung zur StVZO geregelt.
Im Gegensatz zum H Kennzeichen, ist das rote 07er Kennzeichen nicht an ein Fahrzeug
gebunden, allerdings müssen die Fahrzeuge die mit der 07er Zulassung bewegt werden,
vor 20 Jahren erstmalig in den Verkehr gebracht worden sein und selbstverständlich stellt
die Zulassungsstelle für jedes einzelne Fahrzeug einen separaten Fahrzeugschein aus.
Vielleicht hat Ralf ja noch einen Tipp auf Lager und kann beurteilen, woher bei der Bonner
Zulassungsstelle " der Wind weht ". Falls es dich interessiert, kannst du ja im internen Teil
des Forums den Thread " besondere Clubkonditionen bei der ...... " lesen. 2 Versicherungen
machen durch entsprechende Konditionen auf sich aufmerksam ( Fzg. bis einschliesslich 87 /
Fzg. ab 88 ) und evtl. rechnet sich das für dich auch mit regulärer Zulassung.
Gruß Uwe
die Antworten auf deine Fragen sind in der 49. Ausnahmeverordnung zur StVZO geregelt.
Im Gegensatz zum H Kennzeichen, ist das rote 07er Kennzeichen nicht an ein Fahrzeug
gebunden, allerdings müssen die Fahrzeuge die mit der 07er Zulassung bewegt werden,
vor 20 Jahren erstmalig in den Verkehr gebracht worden sein und selbstverständlich stellt
die Zulassungsstelle für jedes einzelne Fahrzeug einen separaten Fahrzeugschein aus.
Vielleicht hat Ralf ja noch einen Tipp auf Lager und kann beurteilen, woher bei der Bonner
Zulassungsstelle " der Wind weht ". Falls es dich interessiert, kannst du ja im internen Teil
des Forums den Thread " besondere Clubkonditionen bei der ...... " lesen. 2 Versicherungen
machen durch entsprechende Konditionen auf sich aufmerksam ( Fzg. bis einschliesslich 87 /
Fzg. ab 88 ) und evtl. rechnet sich das für dich auch mit regulärer Zulassung.
Gruß Uwe