22.05.2006, 14:07
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.05.2006, 14:15 von E30-Cabrio-NRW.)
Hallo Ralf,
die genannte Altersgrenze von 20 Jahren gibt es doch, auch wenn sie nicht wörtlich in
der 49. Ausnahmeverordnung zur StVZO genannt wird und so ganz willkürlich erfolgte
die Zuteilung der 07er Kennzeichen in der Vergangenheit auch wieder nicht.
Der Grossteil der Zulassungsstellen hat sich korrekt an die Altersgrenze von 20 Jahen
gehalten, während nur wenige Zulassungsstellen den Begriff des kraftfahrzeug-
technischen Kulturgutes anders interpretiert haben und zwar:
kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut = Oldtimer = 30 Jahre Altersgrenze
Das Zulassungsstellen, die sich an die Altersgrenze von 20 Jahren halten, auch jüngeren
Fahrzeugen eine 07er Zulassung ermöglichen ist nichts aussergewöhnliches, allerdings
muss es sich dabei um Fahrzeuge handeln, deren Produktionszahlen verschwindend
gering waren, b.z.w. von denen nur noch wenige Exemplare beim KBA registriert sind.
http://www.knoop.de/07-kennz.htm
Gruß Uwe
die genannte Altersgrenze von 20 Jahren gibt es doch, auch wenn sie nicht wörtlich in
der 49. Ausnahmeverordnung zur StVZO genannt wird und so ganz willkürlich erfolgte
die Zuteilung der 07er Kennzeichen in der Vergangenheit auch wieder nicht.
Der Grossteil der Zulassungsstellen hat sich korrekt an die Altersgrenze von 20 Jahen
gehalten, während nur wenige Zulassungsstellen den Begriff des kraftfahrzeug-
technischen Kulturgutes anders interpretiert haben und zwar:
kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut = Oldtimer = 30 Jahre Altersgrenze
Das Zulassungsstellen, die sich an die Altersgrenze von 20 Jahren halten, auch jüngeren
Fahrzeugen eine 07er Zulassung ermöglichen ist nichts aussergewöhnliches, allerdings
muss es sich dabei um Fahrzeuge handeln, deren Produktionszahlen verschwindend
gering waren, b.z.w. von denen nur noch wenige Exemplare beim KBA registriert sind.
http://www.knoop.de/07-kennz.htm
Gruß Uwe