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Bundesverkehrsministerium: Bestandsschutz für 07er !!
#12
Die Altersgrenze wird von jeder Zulassungsstelle nach eigenem Ermessen (im Prinzip sogar von Fall zu Fall) definiert. Die meisten Zulassungsstellen haben ein Limit von 20, 25 oder 30 Jahren. Das mit der Seltenheit ist zwar ein häufig gehörtes Argument, es gibt aber auch Fälle von Großseriefahrzeugen unter 20 Jahren auf einer roten 07er, wenn sie nachvollziehbar Bestandteil einer Sammlung sind. Ist alles reine Ermessenssache, weil halt nichts wirklich greifbares in der 49. Ausnaahmeverordnung zu §21 StVZO steht ...
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Bundesverkehrsministerium: Bestandsschutz für 07er !! - von Ralf - 22.05.2006, 14:41



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