01.06.2006, 01:21
Zitat:Schön wär's. Die Versicherung ist aus dem Schneider, wenn sie einem mehrere Autoaufkäufer benennt, die den Wagen angeblich kaufen wollen. Ich war zum Glück noch nie in der Situation, das auprobieren zu müssen, aber die Versicherungen zahlen freiwillig nur das, was über SB + Aufkaufrestwert hinausgeht ...
Weiß jemand ob es da ne Rechtsprechung gibt, dass nur die "Angebote" von Aufkäufern innerhalb eines überschaubaren Umkreises "zählen"?
Gut, ich hab via Aufkäufer mein wirtschaftlich totalgeschädigtes Mopped für'n guten Preis losbekommen. Der typ km tatsächlich mit 'nem T4 (VW-Bus, NICHT TC4!), um hier in der Gegend zwei Moppeds einzuladen, die er dann wieder zu sich nach Süd-Niedersachsen mitnahm.
Betrachtet man gezahlte (!) Preise für unfallfreie Moppeds (meines war wirtsch. Tot'sch) und den an mich gezahlten Betrag, dann kann die Rechnung für den Händler (1 Tag Fahrerei, Fahrtkosten, Marge) niemals aufgehen....
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