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Abmeldefrage
#2
Die korrekten Vokabeln sind "vorübergehend stillgelegt" und "endgültig stillgelegt". Der Volksmund nennt beides "abgemeldet". Normalerweise wird das Auto durch das Abmelden vorübergehend stillgelegt, wenn es binnen 18 Monaten (ab 1.1.07 binnen 84 Monaten) nicht wieder angemeldet wird, wird es von Amts wegen endgültig stillgelegt (= beim KBA gelöscht). Natürlich kann man in hoffnungslosen (Schrott-) Fällen den Wagen auch gleich endgültig stillegen ...
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
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Nachrichten in diesem Thema
Abmeldefrage - von Tobi - 16.06.2006, 22:22
RE: Abmeldefrage - von Ralf - 16.06.2006, 22:37
RE: Abmeldefrage - von DER DUKE - 16.06.2006, 23:28
RE: Abmeldefrage - von Ralf - 16.06.2006, 23:57
RE: Abmeldefrage - von E30-Cabrio-NRW - 17.06.2006, 00:16
RE: Abmeldefrage - von Ralf - 17.06.2006, 00:21
RE: Abmeldefrage - von E30-Cabrio-NRW - 17.06.2006, 00:33
RE: Abmeldefrage - von E30-Cabrio-NRW - 20.07.2006, 22:44



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