16.06.2006, 23:28
Im Klartext:
Vorübergehend sillgelegt reicht normal TÜV und AU für die Anmeldung
Endgültig stillgelegt heißt Vollabnahme
Vorübergehend sillgelegt reicht normal TÜV und AU für die Anmeldung
Endgültig stillgelegt heißt Vollabnahme
Ich bin klein und gemein ...... und sehe obenrein noch barbarisch gut aus :-)