21.06.2006, 13:59
Zitat:Hallo Mark,
bei der konsequenten Umsetzung der bisherigen Regelung, hätten diese Ruinen auf Rädern
gar kein H-Kennzeichen bekommen dürfen, denn es heisst ausdrücklich, das sich der Oldie
in einem erhaltenswerten Zustand befinden muss und bei dieser Formulierung kann ich beim
besten Willen keinerlei Spielraum für irgendwelche Gefälligkeits-Zulassungen erkennen aber
leider scheint es da in der Vergangenheit einige schwarze Schafe gegeben zu haben.
Patina war ausdrücklich erlaubt. Und selbst grob geschweisstes, über den TÜV gebratenes Blechwerk war ausdrücklich erlaubt. Nur Patchwork (=Flicken auf Flicken auf Flicken) war unzulässig - an tragenden Teilen! An nicht-tragenden Teilen war erlaubt, was irgendwie zusammenhielt und was der Prüfer noch als Patina durchgehen ließ...
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)