07.07.2006, 13:43
Hallo,
ein nicht zugelassenes Fahrzeug darf noch nicht einmal im öffentlichen Verkehrsraum
abgestellt werden. Abschleppen scheidet da definitiv aus.
Gruß Uwe
ein nicht zugelassenes Fahrzeug darf noch nicht einmal im öffentlichen Verkehrsraum
abgestellt werden. Abschleppen scheidet da definitiv aus.
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