07.07.2006, 14:07
Hallo,
also wenn ich das richtig verstanden habe, dann benötigst du auf jedes Fall eine gültige
Zulassung mit den entsprechenden Nummenschildern. Erst danach kann dieses Fahrzeug
im abgemeldeten Zustand abgeschleppt werden, oder
Gruß Uwe
also wenn ich das richtig verstanden habe, dann benötigst du auf jedes Fall eine gültige
Zulassung mit den entsprechenden Nummenschildern. Erst danach kann dieses Fahrzeug
im abgemeldeten Zustand abgeschleppt werden, oder
Gruß Uwe