13.07.2006, 17:09
Hallo Thomas,
bevor ein neuer KFZ Brief ausgehändigt werden kann, muss der alte ( verlorene ) KFZ Brief
erst einmal für ungültig erklärt werden. Hierzu bedarf es eines Aufbietungsverfahrens ( s.o. ).
Evtl. geht es wesentlich schneller, wenn der neue Besitzer im selben Zulassungsbezirk wohnt.
In diesem Fall wird das Fahrzeug erst einmal umgemeldet und den Brief bekommt der neue
Halter dann am Ende der Aufbietungsfrist. Die Vorgehensweise dürfte aber leider von Bezirk
zu Bezirk unterschiedlich sein.
Gruß Uwe
bevor ein neuer KFZ Brief ausgehändigt werden kann, muss der alte ( verlorene ) KFZ Brief
erst einmal für ungültig erklärt werden. Hierzu bedarf es eines Aufbietungsverfahrens ( s.o. ).
Evtl. geht es wesentlich schneller, wenn der neue Besitzer im selben Zulassungsbezirk wohnt.
In diesem Fall wird das Fahrzeug erst einmal umgemeldet und den Brief bekommt der neue
Halter dann am Ende der Aufbietungsfrist. Die Vorgehensweise dürfte aber leider von Bezirk
zu Bezirk unterschiedlich sein.
![Sonne Sonne](https://3er-foren.de/images/smiley/c30.gif)