Hallo Stefan,
wie ich geschrieben habe: In Deinem Fall ist der Betrieb auf roter Nummer unter Umständen möglich, aber ins Ermessen des zuständigen Sachbearbeiters gestellt. Natürlich können Autos ab 20 Jahre (in begründeten Ausnahmefällen auch jüngere) auf roter Nummer laufen.
Aber:
In der 49. Ausnahmeverordnung zu Paragraph 29 der StVZO steht, daß die Behörde den Betrieb eines Autos auf einem roten Kennzeichen genehmigen kann (vom müssen steht da nichts), wenn es mindestens 20 Jahre alt ist oder jünger, aber besonders selten und deswegen als technikhistorisches Kulturgut angesehen werden kann. Das Straßenverkehrsamt kann aber auch z.B. unterstellen, das rote Kennzeichen solle nur zum Zweck der Steuerersparnis genutzt werden und mit dieser Begründung den Antrag ablehnen. Es gibt Strassenverkehrsämter (vor ca. 2 Jahren gab's da mal einen netten Artikel in der MotorKlassik), die routinemäßig auf diese Weise die Zuteilung von roten Nummern für Autos unter 30 Jahren hintertreiben. Wogegen lt. MotorKlassik juristisch nichts auszurichten sei. Ab 30 Jahren *muss* das Auto auf ein rotes Nummernschild eingetragen werden, wenn alle in der 49. Ausnahmeverordnung zu Paragraph 29 StVZO genannten Kriterien erfüllt sind. Bei dem verlinkten Urteil geht es um ein weit über 30 Jahre altes Auto und um den alten Streit des Verkehrssicherheitsnachweises. Und da gibt es leider auch vollkommen entgegengesetzte Urteile, die einen -wie hier- mit dem Tenor, dass Oldtimerfreunde technisch besonders versiert seien und ihnen viel an ihrem Schätzchen liege und sie deshalb selbst die Verantwortung für die Sicherheit ihres Wagens übernehmen könnten. Und dann gibt es Urteile mit dem Tenor "alte Autos sind Mängelanfälliger als neue", die regelmäßige Sicherheitsnachweise billigen. Der mir bekannte Spitzenreiter in Sachen Nickeligkeit ist übrigens der Kreis Euskirchen (Regierungsbezirk Köln), in dem ein jährlicher, vom TÜV ausgestellter Sicherheitsnachweis verlangt wird ...[/b]
wie ich geschrieben habe: In Deinem Fall ist der Betrieb auf roter Nummer unter Umständen möglich, aber ins Ermessen des zuständigen Sachbearbeiters gestellt. Natürlich können Autos ab 20 Jahre (in begründeten Ausnahmefällen auch jüngere) auf roter Nummer laufen.
Aber:
In der 49. Ausnahmeverordnung zu Paragraph 29 der StVZO steht, daß die Behörde den Betrieb eines Autos auf einem roten Kennzeichen genehmigen kann (vom müssen steht da nichts), wenn es mindestens 20 Jahre alt ist oder jünger, aber besonders selten und deswegen als technikhistorisches Kulturgut angesehen werden kann. Das Straßenverkehrsamt kann aber auch z.B. unterstellen, das rote Kennzeichen solle nur zum Zweck der Steuerersparnis genutzt werden und mit dieser Begründung den Antrag ablehnen. Es gibt Strassenverkehrsämter (vor ca. 2 Jahren gab's da mal einen netten Artikel in der MotorKlassik), die routinemäßig auf diese Weise die Zuteilung von roten Nummern für Autos unter 30 Jahren hintertreiben. Wogegen lt. MotorKlassik juristisch nichts auszurichten sei. Ab 30 Jahren *muss* das Auto auf ein rotes Nummernschild eingetragen werden, wenn alle in der 49. Ausnahmeverordnung zu Paragraph 29 StVZO genannten Kriterien erfüllt sind. Bei dem verlinkten Urteil geht es um ein weit über 30 Jahre altes Auto und um den alten Streit des Verkehrssicherheitsnachweises. Und da gibt es leider auch vollkommen entgegengesetzte Urteile, die einen -wie hier- mit dem Tenor, dass Oldtimerfreunde technisch besonders versiert seien und ihnen viel an ihrem Schätzchen liege und sie deshalb selbst die Verantwortung für die Sicherheit ihres Wagens übernehmen könnten. Und dann gibt es Urteile mit dem Tenor "alte Autos sind Mängelanfälliger als neue", die regelmäßige Sicherheitsnachweise billigen. Der mir bekannte Spitzenreiter in Sachen Nickeligkeit ist übrigens der Kreis Euskirchen (Regierungsbezirk Köln), in dem ein jährlicher, vom TÜV ausgestellter Sicherheitsnachweis verlangt wird ...[/b]
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)