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Das H-Kennzeichen darf weiterleben
#5
Die DEUVET-Pressemeldung ist ja wohl dreist - nach Auskunft des Zuständigen Mannes im Verkejrsministerium hat es die vom DEUVET in die Welt gesetzte Verschärfung niemals auch nur als Plan gegeben, folglich konnte der DEUVET auch keinerlei Einfluss geltend machen. Wo nix ist, kann man auch nix ändern.

Was den 1502-Motor angeht: Da gibt es Sonderregelungen. Motoren desselben Herstellers, die in Nachfolgemodellen verbaut waren (wobei ich nicht weiss, ob nur der direkte Nachfolger -hier also E21- oder auch der Nachnachfolger -E30- akzeptiert wird, sind zulässig. Egal, von wann der Umbau ist. Ich spielte mehr auf Karosserievarianten an, die es so nie gegeben hat und nie gegeben haben kann. Zum Beispiel hat es nie E9-Cabrios gegeben. Und die am weitesten verbreiteten Umbauten wurden in den frühen 90ern (da waren die E9 im Durchschnitt 20 Jahre alt) auf Basis des E30-Verdeckmechanismus. Und solche Fahrzeuge laufen allen ernstes auf H-Kennzeichen ...
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
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RE: Das H-Kennzeichen darf weiterleben - von Ralf - 20.07.2006, 09:37



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