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Das H-Kennzeichen darf weiterleben
#23
Zitat:
Zitat: Das kommt ja 2007 aufs gleiche raus. Dann ist der M40 Motor ja auch 20 Jahre alt. Dann paßt es sogar doppelt.
Hallo volkert,
aber was ist mit der 30 Jahre Regelung?! "Soll ein anderer Motor des gleichen Herstellers
eingebaut werden, so muss dieser Motor mindestens 30 Jahre alt sein"?!

Sonne Gruß Uwe

Weiter lesen:

- Soll ein anderer Motor des gleichen Herstellers eingebaut werden, so muß dieser
Motor mindestens 30 Jahre alt sein (ein Einbau in jüngerer Zeit ist möglich).
- Soll ein Motor eines anderen Herstellers positiv begutachtet werden, so muß es
sich
bei diesem Aggregat um einen gem. StVZO zulässigen Motor handeln, der bereits
vor mindestens 20 Jahren eingebaut worden sein muß.
- Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, einen baugleichen Motor (gleicher
Hersteller)
neuerer Produktion, aber mit gleichem Hubraum und gleicher Leistung positiv zu
begutachten.
z.B.: - Mercedes 200 D (Flosse) mit 200 D-Motor vom 123er mit gleicher
Leistung
- Ford P5 mit 2,0-Liter-V6 mit baugleicher Maschine bis Ende 1971 oder
mindestens
20 Jahre alt (2,0-Liter V6 mit gleicher Leistung und gleichem
Basis-
Motor-Typ)
- In Zweifelsfällen sollte ein Oldtimer-Spezialist zu Rate gezogen werden.

Am meisten Hoffnung macht mir noch der letzte Satz. Fettes Grinsen Fettes Grinsen Fettes Grinsen
Der, der eigentlich einen 02 Baur gesucht hatte....
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Das H-Kennzeichen darf weiterleben - von volkert - 20.07.2006, 12:15



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