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Das H-Kennzeichen darf weiterleben
#25
Zitat:Wobei "ein anderer Motor" sich nicht auf das Exemplar, sondern auf die Bauart bezieht. Will man z.B. aus einem Vierzylinder - E21 einen Sechszylinder-E21 machen, ist das ein anderer Motor. M10 gegen M10 tauschen ist baugleicher Motor. Und wenn Hubraum und Leistung abweichen, ist das in der Regel völlig wurscht, weil (beim Beispiel des M10) entsprechende Modelle auch zum Bauzeitpunkt des Wagens verfügbar waren. Ganz streng nach den Buchstaben der Vorschriften müsste der Besitzer eines 1973er 1602 halt erst hingehen, sich einen 30-jährigen 1800er einbauen lassen um sich nach erfolgter Abnahme einen hubraumgleichen und nahezu leistungsgleichen 20-jährigen 1800er eintragen lassen zu dürfen. Aber so pingelig ist kein Prüfer ...

Das will ich auch meinen. Zumal die Umrüsttabelle für die 02er bis 115 PS nur HR Reifen und Stabis an Vorder- und Hinterachse fordert. Die induktiv gehärteten Antriebswellen sollten wohl nur bei den ganz frühen Baujahren fehlen. Fettes Grinsen
Und ob nun 2000er mit 115 PS oder 1800er mit 113 PS sollte nicht den Unterschied machen. Schließlich sind die Leistungen der Motoren bei gleichem Hubraum stetig gestiegen. Und das ist auch gut so. Fettes Grinsen Fettes Grinsen Fettes Grinsen

Sonst würde ich auch den Motor aus dem 120 nehmen. Bei Umrüstung von Fahrwerk und Bremsen auf Stand vom 2002tii ist der 02 bis 150 PS freigegeben. Achtung, Ironie
Der, der eigentlich einen 02 Baur gesucht hatte....
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RE: Das H-Kennzeichen darf weiterleben - von volkert - 20.07.2006, 13:51



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