20.07.2006, 22:20
Zitat:In den aktuellen (also denen, die im Moment gelten) Ausführungsbestimmungen steht ganz klar drin, daß Veränderungen in den ersten 10 Jahren nach Erstzulassung durchgeführt worden sein müssen. Was (weil die meisten Leute pünktlich zum 30. Geburtstag ihres Autos zum TÜV laufen) einer mindestens 20 Jahre alten Änderung entspricht. Beim TÜV Süd gibt es den Anforderungskatalog in der aktuellen Fassung mit Interpretationen für häufige Fälle nicht-originaler Fahrzeuge zum Download.
Was den Motorumbau angeht: Ohne Altersbeschränkung sind andere Varianten desselben Motors (hier: M10) möglich. Ein 1988er M10, der vorgestern in einen 1962er 1500 eingebaut wurde, das Ganze noch mit G-KAT und Euro2, wäre ausdrücklich H-Kennzeichen-Konform.
Ist die im ersten Absatz genannte 10-Jahre-Regelung bundeseinheitlich oder je nach Prüf-Orga (bspw. Tüv Süd) unterschiedlich?
Zum zweiten Absatz: Hochinteressant - wenn man fragt, was eine Motorenbaureihe ist. Ich glaube, nirgtends ist es so eindeutig wie bei BMW (M10, M20, etc.). Bei Mercedes ist's vielleicht auch noch einigermaßen klar - die ersten 230 E (1980-1992) waren glaube ich "M102" oder "M110", genauso wie der 200 Vergaser mit 109 PS oder dessen Einspritz-Variante. Somit dürften dann in einen 1976er W123 auch ein 2300ccm-Motor aus einem 1993er W201 mit KE-III-Jetronic eingebaut werden - MIT H-Kennzeichen?
Wie wird dann eine Motoren-Baureihe bei VW/Audi definiert? Rein logisch betrachtet würde ich zumindest alle Sauger-Fünfzylinder als eine Motorenreihe betrachten - mit einer nahezu unüberschaubaren Vielzahl von MKB (Motorkennbuchstaben) - selbst der letzte 2.3E mit 136/133PS hatte - jeweils mit KE-III-Jetronik - im B3 einen anderen MKB (NG) als im C4. Wären aber alle (!) Fünfzylinder eine Motorenreihe, dann könnte man einen unscheinbaren 1976er Audi-Opa-100 mit 'nem mindestens 220 PS starken Turbo-20V ausstatten - mit H-Kennzeichen.
So, genug rumgesponnen, ich trink mal 'n Bier bei der Hitze...
Feinstaub aus Leidenschaft