11.08.2006, 22:17
Grob gesagt: Kommt auf die Laune des TÜVlers und auf die Zulassungsbehörde vor Ort an. Kennzeichenhalterungen z.B. unterscheiden sich, da kann es sein, daß die eine Gemeinde Kennzeichen in US-Größe akzeptiert, die Nachbargemeinde den Umbau des Wagens (kann im Extremfall Karosserieänderungen erfordern) fordern. Scheinwerfer müssen neu gemacht werden, Rückleuchten je nach Ermessen durch Reflektoren ergänzt oder (ab Bj. 90 wegen der in den USA verbotenen Nebelschlußleuchte) durch die Euro-Version ersetzt werden. Gegen die USA-Verglasung und -Gurte sagt in der Regel niemand etwas, auch die Stoßstangen werden akzeptiert, obwohl sie den deutschen Fußgänger-Aufprall-Sicherheitsnormen widersprechen. Reifen müssen ein E-Prüfzeichen haben und der Höchstgeschwindigkeit des Wagens entsprechen. Probleme kann es bei den automatischen Rückhaltesystemen der 70er und frühen 80er Jahre geben: Da wurden Zweipunkt-Automatikgurte verbaut, deren Abroller am Sitz zum Mitteltunnel und der feste Teil an der oberen hinteren Türkante verbaut waren. So wurde man wider Willen immer angeschnallt. Leider erlaubt diese Konstruktion keinen Beckengurt (meist gab's dafür ein dickes Kniekissen). Das muß nicht akzeptiert werden... Bei den Abgaswerten gibt's gelegentlich auch Probleme. Federal 83 oder besser sollte als Euro1 anerkannt werden. Sollte.
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)