Du kriegst ein Kurzzeitkennzeichen. Es ist dafür unerheblich, ob das Fzg. welches du damit bewegst noch TÜV hat. Wichtig ist einzig, dass es sich in einem verkehrssicheren Zustand befindet.
Schleppen darfst du es auch, allerdings nur im Notfall und bis zur nächsten Werkstatt, wenn das Fzg. am jetzigen Standort nicht instandgesetzt werden kann. Und es muss das Kennzeichen der letzten Zulassung am Fzg. angebracht sein, sowie ein Vers.-Schutz bestehen. Trotzdem wird man häufig angehalten und man bekommt u.U. ein Bußgeld. Alles Auslegungssache.
Mit dem Kurzzeitkennzeichen bist du auf der sicheren Seite. Das mit dem Schleppen ist dünnes Eis, das würde ich lassen.
Edit: Schade zu spät. Ralf hat im wesentlichen alles wichtige gesagt...
Schleppen darfst du es auch, allerdings nur im Notfall und bis zur nächsten Werkstatt, wenn das Fzg. am jetzigen Standort nicht instandgesetzt werden kann. Und es muss das Kennzeichen der letzten Zulassung am Fzg. angebracht sein, sowie ein Vers.-Schutz bestehen. Trotzdem wird man häufig angehalten und man bekommt u.U. ein Bußgeld. Alles Auslegungssache.
Mit dem Kurzzeitkennzeichen bist du auf der sicheren Seite. Das mit dem Schleppen ist dünnes Eis, das würde ich lassen.
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BMW 316, Bj. 82 // BMW 525i, Bj. 83 // BMW 318ti Compact, Bj. 98
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