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frage zum fahrzeugbrief
#5
Also: Der Brief ist Dein Eigentum. Für's Raussuchen und entwerten kann die Behörde allerdings eine Gebühr verlangen, das kann in die -zig Euro gehen, aber Du hast ein Recht auf Deinen alten Brief. Bei Umstellung auf neue Papiere muss der Brief sogar kostenlos ausgehändigt werden (so jedenfalls die Auskunft des SVA Bonn, ich hatte aufgrund schlechter Erfahrungen einiger Clubmitglieder gefragt, ob die Rückgabe des Briefes Geld kostet und die Antwort war "Nein - bei Entwertung von Amts wegen dürfen wir keine Gebühr berechnen."). Leider scheint das jedes SVA je nach Kassenlage anders zu sehen.

In Deinem speziellen Fall würde ich mir einen Termin beim Antsleiter besorgen und den Brief höflich zurückverlangen. Eine gut gefüllte Geldbörse für eventuelle Gebührenforderungen (nein, bevor Uwe mich falsch versteht, ich dachte jetzt nicht an nützliche Aufwendungen) solltest Du sicherheitshalber mitnehmen.

Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)
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Nachrichten in diesem Thema
frage zum fahrzeugbrief - von barnie64 - 31.08.2006, 10:49
RE: frage zum fahrzeugbrief - von Edelfisch - 31.08.2006, 11:08
RE: frage zum fahrzeugbrief - von barnie64 - 31.08.2006, 11:33
RE: frage zum fahrzeugbrief - von Ralf - 31.08.2006, 12:05
RE: frage zum fahrzeugbrief - von barnie64 - 31.08.2006, 12:18
RE: frage zum fahrzeugbrief - von 325schneggle - 31.08.2006, 12:25
RE: frage zum fahrzeugbrief - von Lutz - 31.08.2006, 12:53



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