04.09.2006, 13:56
Zitat:Du solltest Dir von dem Kerl die Fahrtkosten und etwaigen Verdienstausfall erstatten lassen, finde ich. Mach ne Forderungsaufstellung mit Fristsetzung und schick's ihm per Einwurfeinschreiben. So'n ........
Ich hätte jetzt gesagt - lass es beruhen.
Aber eigentlich hat Kai so unrecht nicht. Anders lernen die Leute es
glaube ich nicht. Ok...... wenn man einen kleinen Mangel mal vergisst
und/oder übersieht - aber das Problem kennen wir doch alle.
Man frägt die Verkäufer extra noch nach genau ein, zwei Dingen.
Und dann sowas.
Forderung aber erst nach Rücknahme Ebay - dann können beide sich
auch nicht mehr bewerten - sonst bekommst ne schlechte Bewertung evtl. noch
"Der Herr sagt; mich kriegt er hier schon wieder heraus, aber er ist sich ziemlich sicher, du bist im Arsch."