04.09.2006, 14:13
Zitat:Zitat: (...)
Das mit dem Benzin ist natürlich auch ärgerlich, aber das hätte ich auch verblasen, wenn ich den Wagen nur angesehen hätte...
Haste aber nicht. Du hast Dich auf seine Beschreibung verlassen und bist deswegen erst nach Kauf von DA nach HH, um das BESCHRIEBENE (!!!) Fahrzeug zu kaufen. Also würde ich als Schadensersatzanspruch die 100 € geltend machen (hast ja Kosten für Versicherung und die Schilder) UND die Fahrtkosten. Und Fahrtkosten sind eben NICHT nur Spritkosten. Rund 100 Liter Sprit allein reichen nicht für DA-HH-DA, Du brauchst auch ein Auto dazu, welches den Sprit in Bewegung umsetzt.......verstanden?
Stellt sich die Frage nach den Kilometerkosten. Wie man die ansetzt kann ich nicht mit Sicherheit sagen, aber die Pauschalen aus der Steuererklärung oder ZSEG (googlen) könnten ein Anhaltspunkt sein....
Zum Glück wars nicht HH sondern nur Düsseldorf/Oberhausen, also 250km einfach, 500km hin und zurück von DA. Waren ca. 60,- Euro Sprit.
Danke für deine Infos. Werde mich heute erst noch einmal im Guten mit dem Mann in Verbindung setzen und ihm meine Unkosten erläutern, die durch seine falsche Beschreibung und dem dadurch entstandenen Rücktritt, angefallen sind. Mal schauen, vielleicht ist er einsichtig und es gibt keinen Stress und wir können uns friedlich einigen, sonst werd ich nochmal meinen Nachbar, der Anwalt ist, anhauen...
e30!?