24.09.2006, 23:58
Geht schon. Brief aufbieten, dann Unbedenklichkeitsbescheinigung bekommen. Für die Vollabnahme ist der alte Brief nicht erforderlich; ist der Wagen noch keine 18 Monate stillgelegt, braucht's keine Vollabnahme, den neuen Brief gibt's dann wie bei jeder Ummeldung auf der Zulassungsstelle (die Daten sind ja alle beim KBA gespeichert).
Wohl dem Synodalen, der nichts zu sagen hat und der dennoch schweigt. (Gustav Heinemann)