26.09.2006, 01:45
Zitat:Nun ist sie sich nicht mehr 100% sicher.Ich denke, in Baden-Würtemberg ist es genauso, wie in Niedersachsen. Und hier heißt es lapidar: Nein. Wenn der Schein eingeschickt wurde, darf der Inhaber nur noch auf der Beifahrerseite einsteigen.
Sie meint sich zu erinnern, dass die Damen & Herren von der Führerscheinstelle
gesagt haben, dass sie nach dem Einsenden des Briefes (Montag) noch
1 Tag (Dienstag) fahren darf.
Meiner alten Dame ist das vor vier Jharen auch passiert: Sie war "etwas zu langsam für die Polaroid." In Göttingen fuhr sie statt der erlaubten 50 Km/h geringfügig über 80 Km/h. Sie war ziemlich "stinkig," daß sie geblitzt wurde und den Führerschein für einen Monat abgegen mußte. Sie schickte ihn ein und durfte von diesem Tag nicht mehr fahren. Der Tag der Abgabe wurde mit dem Datum des Poststempels vermerkt. Erst kurz vor Ablauf der Frist bekam sie den "Lappen" wieder mit der Auflage, bis zum Tag X zu warten.
Trotz ihrer 76 Jahre bekam sie den Führerschein anstandslos wieder ausgehändigt.
Pessimisten stehen im Regen - Optimisten duschen unter den Wolken
Eine Erältung hätte auch gereicht.
Eine Erältung hätte auch gereicht.