26.09.2006, 19:23
Zitat:Oha !!
Fiese Sache..
Was Deine Eingangsfrage betrifft: Ich persönlich hätte das Fahren bleiben lassen, sobald ich den Lappen nicht mehr vorzeigen kann (egal, ob in der Post, schon auf dem Amt oder sonstwo).
Ansonsten kommt man bei sturen Beamten doch bloß in Erklärungsnotstände, oder?
Man stelle sich vor, man baut ´nen Crash während der Schein "in der Post" ist - behördlich vielleicht noch kein Problem, aber was sagt die Versicherung??
Nee, nee - weg ist weg. Da wär ich eiserner Fußgänger von Anfang an..
Ja eben - deswegen hat sie aber angerufen.
Denn nachher passiert wirklich was.
Versicherung?
Fahren ohne Führerschein?
Na ja - alles ist ok - und ab heute darf sie 31 Tage rückwärts zählen.
Aber wir fahren ja nun in den Urlaub fast 2 Wochen..... dann ist schon
mal die 1/2 weg :-)
Die restlichen 2 Wochen will sie bei mir wohnen ........... :
"Der Herr sagt; mich kriegt er hier schon wieder heraus, aber er ist sich ziemlich sicher, du bist im Arsch."