25.10.2006, 23:27
Zitat:Servus,
fachlich kann ich zu § 21 zwar nix sagen, aber vielleicht vermögen ja ein paar warme Worte den Imperator aufzumuntern
Ich war heute nämlich seeeeehr erfolgreich in Sachen § 19 unterwegs :
Die Prüfung meiner Gasanlage durch'n (westdeutschen) Tüv verlief sehr entspannt und kostengünstig - nach ausdrücklicher Belobigung der polnischen Handwerkskunst (Einbauer) gab's die Papiere.
Jedenfalls dürfte es auch immer drauf ankommen, an welchen Prüfer man gerät. Und wenn's mal richtig schlecht laufen sollte - zumindest gilt das bei der HU - dann gips ja immernoch die Möglichkeit, auf eine Nachprüfung/untersuchung zu verzichten und die komplette HU dann bei ner anderen Prüfgesellschaft durchführen zu lassen. Inwieweit das auf § 21 übertragbar ist (Monopol?) weiß ich natürlich nicht.
Öhm - das wär ja mal Interessant - ob man die Nachprüfung woanders
dann machen darf?!? Wobei - wer sagt was von Nachprüfung?!? Mach
mir doch Angst Du
"Der Herr sagt; mich kriegt er hier schon wieder heraus, aber er ist sich ziemlich sicher, du bist im Arsch."