27.10.2006, 09:21
Eine Zulassung habe ich nicht bekommen ;-)
Hatte alle Papiere dabei. Alle? Wirklich alle? Nein - ich hatte zwar die
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zoll dabei, nicht die aber vom KBA.
Bei dieser KBA werden 2 Dinge geprüft. Wurde das Auto vorher mal in
Deutschland zugelassen? Ist das KfZ gestohlen?
Und nun kommt Beamtenlogik.
Zu Erstens. Ich hatte den original Schweizer Brief dabei. Der Brief
ist ausgestellt am Tag der Erstzulassung. Der Halter steht auch als
erster Halter im Brief. Keine weiteren Halter. Dann habe ich ein amtliches
Dokument, in dem dieser Halter das Fahrzeug verzollt. Es gibt also von
den amtlichen Papieren keine Unterbrechung vom Tag der Erstzulassung
bis zum Tag der Ausfuhr. Egal - man braucht das eben.
Zu Zweitens. Auch ist es dann - da ich ja auch einen Kaufvertrag hatte,
klar, dass dieses Fahrzeug 1. Hand und auch verzollt - nicht gestohlen ist.
Ok - wollen "die" aber trotzdem die Auskunft des KBA, denn es könnte
ja gestohlen sein.
Orginaltext des KBA beim Antrag:
"....es kann aber nicht ausgeschlossen werden dass das Fzg
zwischenzeitlich doch gestohlen wurde.... "
Das, nenne ich doch Beamtenlogik!
Hatte alle Papiere dabei. Alle? Wirklich alle? Nein - ich hatte zwar die
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zoll dabei, nicht die aber vom KBA.
Bei dieser KBA werden 2 Dinge geprüft. Wurde das Auto vorher mal in
Deutschland zugelassen? Ist das KfZ gestohlen?
Und nun kommt Beamtenlogik.
Zu Erstens. Ich hatte den original Schweizer Brief dabei. Der Brief
ist ausgestellt am Tag der Erstzulassung. Der Halter steht auch als
erster Halter im Brief. Keine weiteren Halter. Dann habe ich ein amtliches
Dokument, in dem dieser Halter das Fahrzeug verzollt. Es gibt also von
den amtlichen Papieren keine Unterbrechung vom Tag der Erstzulassung
bis zum Tag der Ausfuhr. Egal - man braucht das eben.
Zu Zweitens. Auch ist es dann - da ich ja auch einen Kaufvertrag hatte,
klar, dass dieses Fahrzeug 1. Hand und auch verzollt - nicht gestohlen ist.
Ok - wollen "die" aber trotzdem die Auskunft des KBA, denn es könnte
ja gestohlen sein.
Orginaltext des KBA beim Antrag:
"....es kann aber nicht ausgeschlossen werden dass das Fzg
zwischenzeitlich doch gestohlen wurde.... "
Das, nenne ich doch Beamtenlogik!
"Der Herr sagt; mich kriegt er hier schon wieder heraus, aber er ist sich ziemlich sicher, du bist im Arsch."