29.10.2006, 18:21
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.10.2006, 16:46 von Holgi 02 E30.)
Oh Mann, was für eine Sch...ande!
Aber so ist es ja immer: solange man irgendeine Trommel fährt, die einen nur nervt und die eigentlich dringend mal wegmüsste, passiert Null-komma-garnichts. Aber wehe, man hat mal einen vernünftigen Wagen erworben oder gerade in sein altes Schätzchen investiert, um es noch ein paar Jahre fahren zu können...
Mein Alltagsbenz ist auf die gleiche Art und Weise verstorben, selbstverständlich erst NACH einer selbst durchgeführten Motor- und Getriebetransplantation. Wirtschaftlicher Totalschaden, laut Gutachten 6000 Eus Reparaturkosten bei knapp über 3000 Eus Wiederbeschaffungswert. Ist jetzt eben ein W123 "Compact" ... und JA, ich habe ihn noch, obwohl er einen Stern und keinen Propeller trägt, und NEIN, er wird erst mal nicht für ein paar Scheine an den freundlichen, zettelchenstreuenden Ali verschachert. An dem Auto hängen schließlich Erinnerungen...
Bei einem Fahrzeugalter von 23 Jahren und 400.000 km Kaufleistung habe ich mich allerdings darauf beschränkt, den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert laut Gutachten einzufordern, "Wertminderung" wäre hier wohl kaum gegeben, wenn man an die alte Kiste einen halben neuen Hintern schweissen würde...
Dazu kam noch Nutzungsausfall für 2 Wochen (=kalkulierte Wiederbeschaffungszeit für ein gleichwertiges Fahrzeug) und eine Pauschale für "allgemeine Kosten" (Porto, Telefon etc.). Beim Nutzungsausfall gibt es Fahrzeugklassen, die kannst Du im Internet finden. Da steht dann auch, wieviel für einen E36 anzusetzen wäre. Je nach Fahrzeugalter kann allerdings um mehrere Klassen "abgewertet" werden.
Habt ihr bei der Unfallaufnahme der Polizei gegenüber angegeben, dass ihr Beschwerden/Schmerzen habt? In dem Fall handelt es sich amtlicherseits um einen "Unfall mit Personenschaden", und der Verursacher bekommt noch ein Verfahren wegen Körperverletzung an den Hals. Und Du demnächst einen entsprechenden Anhörungsbogen zwecks Zeugenaussage. Den Gang zum Arzt/Krankenhaus solltest Du deswegen auf jeden Fall unternehmen. Ich hoffe zwar, dass Dir nichts weiter passiert ist, aber falls doch etwas nicht ganz in Ordnung sein sollte, sind entsprechende ärztliche Unterlagen, die möglichst zeitnah zum Unfallgeschehen erstellt worden sind, schon eine gute Grundlage für weitere Handlungen, z.B. Schmerzensgeldforderungen.
Da meine Röntgenbefunde unauffällig waren und die Rückenschmerzen auch nach 5 Tagen wieder verschwanden, kam es bei mir zum Glück nicht so weit. Ich wünsche Dir in dieser Beziehung ähnliches "Glück im Unglück" und gute Besserung!
... und halte uns auf dem laufenden, was aus dieser Sache geworden ist. Schliesslich kann es jeden schneller treffen, als er glaubt, und da ist ein gewisses "Grundwissen" sicher für alle recht nützlich...
Aber so ist es ja immer: solange man irgendeine Trommel fährt, die einen nur nervt und die eigentlich dringend mal wegmüsste, passiert Null-komma-garnichts. Aber wehe, man hat mal einen vernünftigen Wagen erworben oder gerade in sein altes Schätzchen investiert, um es noch ein paar Jahre fahren zu können...
Mein Alltagsbenz ist auf die gleiche Art und Weise verstorben, selbstverständlich erst NACH einer selbst durchgeführten Motor- und Getriebetransplantation. Wirtschaftlicher Totalschaden, laut Gutachten 6000 Eus Reparaturkosten bei knapp über 3000 Eus Wiederbeschaffungswert. Ist jetzt eben ein W123 "Compact" ... und JA, ich habe ihn noch, obwohl er einen Stern und keinen Propeller trägt, und NEIN, er wird erst mal nicht für ein paar Scheine an den freundlichen, zettelchenstreuenden Ali verschachert. An dem Auto hängen schließlich Erinnerungen...
Bei einem Fahrzeugalter von 23 Jahren und 400.000 km Kaufleistung habe ich mich allerdings darauf beschränkt, den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert laut Gutachten einzufordern, "Wertminderung" wäre hier wohl kaum gegeben, wenn man an die alte Kiste einen halben neuen Hintern schweissen würde...
Dazu kam noch Nutzungsausfall für 2 Wochen (=kalkulierte Wiederbeschaffungszeit für ein gleichwertiges Fahrzeug) und eine Pauschale für "allgemeine Kosten" (Porto, Telefon etc.). Beim Nutzungsausfall gibt es Fahrzeugklassen, die kannst Du im Internet finden. Da steht dann auch, wieviel für einen E36 anzusetzen wäre. Je nach Fahrzeugalter kann allerdings um mehrere Klassen "abgewertet" werden.
Habt ihr bei der Unfallaufnahme der Polizei gegenüber angegeben, dass ihr Beschwerden/Schmerzen habt? In dem Fall handelt es sich amtlicherseits um einen "Unfall mit Personenschaden", und der Verursacher bekommt noch ein Verfahren wegen Körperverletzung an den Hals. Und Du demnächst einen entsprechenden Anhörungsbogen zwecks Zeugenaussage. Den Gang zum Arzt/Krankenhaus solltest Du deswegen auf jeden Fall unternehmen. Ich hoffe zwar, dass Dir nichts weiter passiert ist, aber falls doch etwas nicht ganz in Ordnung sein sollte, sind entsprechende ärztliche Unterlagen, die möglichst zeitnah zum Unfallgeschehen erstellt worden sind, schon eine gute Grundlage für weitere Handlungen, z.B. Schmerzensgeldforderungen.
Da meine Röntgenbefunde unauffällig waren und die Rückenschmerzen auch nach 5 Tagen wieder verschwanden, kam es bei mir zum Glück nicht so weit. Ich wünsche Dir in dieser Beziehung ähnliches "Glück im Unglück" und gute Besserung!
... und halte uns auf dem laufenden, was aus dieser Sache geworden ist. Schliesslich kann es jeden schneller treffen, als er glaubt, und da ist ein gewisses "Grundwissen" sicher für alle recht nützlich...
"Mit den Menschen ist es wie mit den Autos... Laster sind schwer zu bremsen." (Heinz Erhardt)